Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Februar 2024
SynCen® - 1. Geltungsbereich
Die Vertragsbeziehungen zwischen Synergy Centrum für wirtschaftliche Qualitätskoordination GmbH, Auwaldstrasse 5, 5081 Anif, Österreich, eingetragen im Firmenbuch Landesgericht Salzburg, Gerichtsabteilung 14, FN 213563 p (im folgenden kurz SynCen® genannt) und dem Kunden richten sich ausschließlich nach den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SynCen®. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
SynCen® - 2. Schulungen
Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich, telefonisch, über unsere Homepage, per E-Mail oder persönlich. Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der gesamte Kursbeitrag durch Überweisung auf das von SynCen® angegebene Konto zugunsten von SynCen® einzuzahlen. Ausschließlich eine durchgeführte Anmeldung samt der rechtzeitigen Bezahlung berechtigt den Kursteilnehmer zur Kursteilnahme. SynCen® behält sich vor: Veranstaltungen abzusagen, Änderungen des Programminhaltes, des Ablaufes oder des Veranstaltungsortes. Finanzielle Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich vorzunehmen. Bei Absagen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 45,00 berechnet. Bei Absagen weniger als 14 Tage werden 30 % der Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb 4 Tage vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich. Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum des SynCen®. Das SynCen® behält sich alle diesbezüglichen Rechte vor. Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie vom SynCen® im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden.
SynCen® - 3. Vertragsabschluss
Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die uns erteilten Aufträge werden - ungeachtet etwaiger gegenteiliger Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber, auch wenn diese der Bestellung zugrunde gelegt worden sind - nur zu unseren nachstehenden Zahlungsbedingungen ausgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung vom Käufer anerkannt werden. Anderslautenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
SynCen®- 4. Patent- und Urheberrechte Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Stellungnahmen, Gutachten, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert noch sonst wie für Dritte zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder anderer gewerblicher Schutzrechte Dritter können wir nicht haftbar gemacht werden.
SynCen® - 5. Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung. Der Post- oder Botendienstweg ist in die Lieferfrist nicht einzurechnen. Die Einhaltung setzt voraus, dass sämtliche vom Käufer zu beschaffenden Informationen rechtzeitig zugehen. Lieferstörungen, die nicht in unserem Einwirkungsbereich liegen, im Ins besonderen höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe, entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern diese unvorhergesehenen
Ereignisse länger als 6 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Lieferfristen sind ausgeschlossen. Des Weiteren sind wir berechtigt, beauftragte Lieferungen oder Dienstleistungen in Teilen zu erfüllen und auch in Teilleistungen zu verrechnen.
SynCen® - 6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich innerhalb der Republik Österreich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind, wie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart, zu begleichen. Schecks werden nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist nicht zulässig. Rechnungen bis zu einem Rechnungsendbetrag von € 2000,- sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe von 9% p.a. zu verlangen. Zusätzlich können noch Kosten für Mahnungen und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geltend gemacht werden. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Lieferung weiterer beauftragter Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Restschuld zurückzustellen. Des Weiteren sind wir berechtigt vom Auftraggeber Vorauszahlungen ab einem Gesamtauftragsvolumen von €4.000,- oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu verlangen.
SynCen® - 7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns erbrachten Leistungen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung. Solange Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen, sind wir berechtigt, die Leistung bei Zahlungsverzug an uns zu nehmen.
SynCen®- 8. Gewährleistung und Haftung
Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferte Dienstleistung grundsätzlich nicht mit Mängeln behaftet ist. Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde bzw. Endabnehmer die Installations-, Betriebs- bzw. Wartungsbedingungen des Herstellers nicht einhält und bzw. oder ohne unsere schriftliche Zustimmung, Eingriffe oder Änderungen vorgenommen wurden. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Für Schadensersatzansprüche haftet SynCen® nur im Falle vorsätzlicher und grob
fahrlässiger Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten. Sämtliche Ansprüche gegen SynCen® verjähren (sofern gesetzlich einschränkbar) 1 Jahr nach Erbringung der Leistung, ausgenommen sind Fälle, in denen die gesetzliche Verjährungspflicht kürzer ist.
SynCen® - 9. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Auftraggeber, mit Ausnahme des unter Punkt " SynCen®. 5. Lieferung und Lieferfristen" beschriebenen Umstandes, grundsätzlich nicht zu. Sofern wir, aus welchen Gründen auch immer, vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
SynCen® - 10. Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Unwirksamkeit oder lückenhafte Bestimmung ist dann durch eine solche zu ersetzen, welche der unwirksamen oder lückenhaften rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
SynCen® - 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt Anif und als Gerichtsstand Salzburg als vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.